So konkret wie möglich


Was genau will ich als Patient? Eine Patientenverfügung sollte detailliert sein
 
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall gemäß dem Wunsch des Betroffenen umgesetzt werden kann, muss sie möglichst konkret sein. Beispielsweise ist es zu vage, "lebenserhaltende Maßnahmen" auszuschließen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz rät, klar zu beschreiben, in welcher Krankheitssituation welche Therapien eingefordert oder abgelehnt werden. Lassen Sie sich beim Verfassen der Patientenverfügung am besten von Ihrem Arzt beraten.

 
17.11.2016, Bildnachweis: Thinkstock/Hemera

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