Recht auf eigenes Getränk


Fitness-Studios dürfen ihren Kunden nicht verbieten, selbst Getränke mitzubringen
 
Wenn es draußen richtig kalt ist, schwitzen Sportbegeisterte gerne im Fitness-Studio. Das macht ordentlich durstig. Viele Studios verkaufen deshalb Mineralstoffdrinks und verbieten ihren Kunden per Vertrag, eigene Getränke mitzubringen. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont, ist das nicht rechtmäßig. Da nicht gewährleistet ist, dass die Getränke zu angemessenen Preisen angeboten werden, müssen Sportstudios künftig solche Klauseln aus ihren Verträgen streichen. Auch entsprechende Aushänge in den Räumen muss niemand mehr beachten. Aus Sicherheitsgründen könne zum Beispiel lediglich der Gebrauch von Glasflaschen untersagt werden.

 
10.02.2017, Bildnachweis: Thinkstock/iStockphoto

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