Nur mit Vertrag!


Hat Ihnen der Arzt auch schon mal eine IGe-Leistung angeboten? Was viele nicht wissen: Eigentlich muss der Arzt dafür einen schriftlichen Behandlungsvertrag aushändigen
 
Darf es noch ein bisschen mehr sein? Das fragen auch viele Ärzte ihre Patienten. Sie bieten sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Diese muss man selbst bezahlen, der medizinische Nutzen ist aber nicht immer eindeutig nachgewiesen. Der Patient muss vorab über die Kosten informiert werden und einen schriftlichen Behandlungsvertrag bekommen.
Doch offenbar verzichten viele Ärzte darauf. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse gab mehr als jeder dritte Patient an, nichts Schriftliches in die Hand bekommen zu haben. Deutlich wurde auch, dass IGeL eher Menschen mit einem höheren Einkommen sowie öfter Frauen als Männern angeboten werden.

 
09.09.2016, Bildnachweis: Banana Stock/ RYF

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