Brille von der Kasse


Künftig erstatten Krankenversicherer häufiger eine Sehhilfe
 
Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien wird die Sehhilfe künftig von der Kasse bezahlt. Bei Hornhautverkrümmung sind es vier Dioptrien. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in Berlin hin, der sich für eine entsprechende Gesetzesänderung starkgemacht hatte.
Seit 2003 hatten gesetzlich Versicherte in Deutschland nur dann Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

 
22.05.2017, Bildnachweis: istock/Pixelfit

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